Riss

Riss

Bei einem vermutlich von einem großen Beutegreifer gerissenen Nutztier sollten folgende Maßnahmen umgehend getroffen werden:

  1. Unmittelbare Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle (Kontakte siehe unten), auch um die weitere Vorgehensweise zu eruieren.
  2. Das gerissene Tier oder beschädigte Bienenstöcke nicht bewegen sowie keine weiteren Manipulationen am Fundort vornehmen.
  3. Den Kadaver vor Witterungseinflüssen schützen (z.B. durch Abdecken mit einer Plane). Eigenpuren möglichst geringhalten, um Spuren eines Beutegreifers nicht zu vernichten.
  4. Andere Tiere vom Kadaver fernhalten.
  5. Der Rissbegutachter bewertet den Fall vor Ort und informiert über mögliche Entschädigungen.

Diese Maßnahmen erhöhen die Chancen einen Nachweis auf Beutegreifer zu erbringen und somit eine Entschädigung zu erhalten.

Die Kosten für Begutachtung, Probennahme sowie Analyse, werden von den Bundesländern getragen. Das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs koordiniert die Abrechnung.

Die Qualität der DNA-Proben hängt von folgenden Faktoren ab.

  • Verwesungsstatus: je weiter die Verwesung fortgeschritten ist, desto geringer ist die DNA-Qualität.
  • Witterungseinflüsse
  • Nachnutzung durch andere Wildtiere bzw. Aasfresser (Vögel, Fuchs, Kleintiere, Insekten etc.)
  • Verschmutzung durch Erde oder Eigenblut des Fundtieres

Kontaktstellen der Bundesländer

Burgenland

BH Eisenstadt-Umgebung: Tel. +43 57 600-4164
BH Güssing: Tel. +43 57 600-4691
BH Jennersdorf: Tel. +43 57 600-4700
BH Mattersburg: Tel. +4357 600-4300
BH Neusiedl am See: Tel. +4357 600-4299
BH Oberpullendorf: Tel. +4357 600-4499
BH Oberwart: Tel. +43 57 600-4591

auch außerhalb der Amtsstunden

Kärnten

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles unter: +43 664 80536 11499

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Alle danach eingehenden Anrufer erhalten via Mobilbox genaue Anweisungen zur Vorgehensweise, die Kontaktaufnahme erfolgt innerhalb von 24 Stunden.

Niederösterreich

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles über eine der folgenden Möglichkeiten:

Telefon: +43 2742 9005-9100
Meldeformular: https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Kontaktformular_Wolf.pdf
oder an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (BH)

Falls es möglich ist, ein Foto vom getöteten oder verletzten Nutztier zu machen, Übermittlung per E-Mail an wildtier@noel.gv.at

 

Oberösterreich

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles unter:

+43 732 7720-11812 während der Amtsstunden
+43 732 7720-18889 außerhalb der Amtsstunden

Salzburg

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles direkt an den Wolfsbeauftragten DI Hannes Üblagger.

unter +43 664 4406454

 

Steiermark

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles an zuständige Amtliche RissbegutachterInnen siehe:
Große Beutegreifer – Wiederkehrende Arten – Agrar-Server Land Steiermark

 

Tirol

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles über die Bezirkshauptmannschaft oder Polizei.

Für dringende Schadensmeldungen kann außerhalb der Bürozeiten der Journaldienst kontaktiert werden:
Freitag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der übrigen Zeiten rufen Sie bitte die jeweilige Bezirksleitstelle (BLS) der Polizei an.

Kontakte siehe: Tiroler Landesregierung zur Schadensmeldung nach einem Rissvorfall

 

Vorarlberg

Meldung eines möglichen Schadens bzw. Rissvorfalles bei

DI Hubert Schatz
Wildökologe des Landes Vorarlberg
+43 664 6255311

ansonsten bei dem jeweilig diensthabenden Amtstierarzt.

Wien

Bei Fragen zu Wildtieren oder wenn Sie ein verletztes oder in Not geratenes Wildtier gefunden haben, können Sie sich täglich von 7.30 bis 22 Uhr an das Wildtierservice Wien des Forst- und Landwirtschaftsbetriebs (MA 49) wenden, Telefon: +43 1 4000-49090.

Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Wildtierservice in akuten Notfällen über das Stadtservice Wien verständigen. Telefon: +43 1 4000